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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die nachstehenden AGB gelten für alle von Pascal Mörchen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

  2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von Pascal Mörchen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

  3. „Filme“ im Sinne dieser AGB sind alle von Pascal Mörchen hergestellten Produkte, gleich welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Video-Band, DVD, Blu-ray, sonstigen Speichermedien, etc.).

  4. Pascal Mörchen ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Filme und Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung für Film und Fotografie sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung in Erstellung und Nachbearbeitung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.


§ 2 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Alle im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Filme unterliegen laut § 7 und § 8 UrhG urheberrechtlichem Schutz.

  2. Pascal Mörchen behält sich nach § 13 UrhG das Recht vor, die Anerkennung seiner Urheberschaft durch entsprechende Kennzeichnung am Film einzufordern. Diese Kennzeichnung darf vom Auftraggeber nicht verändert oder verfälscht werden.

  3. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, überträgt Pascal Mörchen dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Film. Jegliche Veränderung (auch Weiterbearbeitung) des Films ist nicht erlaubt.

  4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

  5. Stellt der Auftraggeber Pascal Mörchen Material zur Auftragserfüllung zur Verfügung (Film-/Bild-/Ton-/Textmaterial), bestätigt er mit der Übergabe des Materials die erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen und auf Pascal Mörchen zu übertragen.

  6. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rohdaten und Projektdateien. Unter Rohdaten fallen unbearbeitete Filmaufnahmen wie RAW-Dateien, aber auch Rohschnitte.

  7. Pascal Mörchen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Filmdaten als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Darunter fallen neben dem fertigen Film auch Rohdaten und sogenanntes Making of-Material. Pascal Mörchen darf diese Filmdaten ohne Einschränkung verwenden.

 

§ 3 Vergütung und Fälligkeiten

  1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Entstehen im Rahmen der Auftragserfüllung zusätzliche Kosten wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und Entgeltforderungen Dritter, so trägt der Auftraggeber diese.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die Pascal Mörchen nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar von Pascal Mörchen, sofern ein Zeitrahmen anhand des geschätzten Aufwands vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Fälligkeiten:

    - 30% nach Auftragserteilung

    - 50% nach Beendigung der Dreharbeiten

    - 20% nach erster Schnittabgabe

  4. Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen, wenn vertraglich nicht anders vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Filme und Nutzungsrechte Eigentum von Pascal Mörchen. Zahlungen gelten dann als erfolgt, sobald Pascal Mörchen über den Betrag verfügen kann.
  5. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 150 EUR netto zzgl. Fahrkosten fällig.
    Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Auftraggeber später als 3 Tage nach Auftragserteilung storniert wird und Pascal Mörchen für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung abzüglich der unter § 3 (5) genannten Summe (Aufwandsentschädigung zzgl. Fahrtkosten) zurückerstattet. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten Pascal Mörchens wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nicht mehr angenommen, entsteht Pascal Mörchen demnach ein Vermögensschaden, der mit 85% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Reise- und Fahrtkostenpauschale) in Rechnung gestellt wird.

 

§ 4 Abnahme

  1. Durch die Abnahme des von Pascal Mörchen erstellten Films gilt dieser als vertragsmäßig.
  2. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn

    - der Auftraggeber den Film veröffentlicht oder

    - innerhalb von 7 Tagen nach Abnahmebereitschaft keine Beanstandung und/oder Rückmeldung erfolgt

  3. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber nicht zu Teilabnahmen verpflichtet. Teilabnahmen können unter anderem für Konzept, Exposé, Drehbuch, Treatment oder Design erfolgen.

 

§ 5 Mängel und Korrekturen

  1. Treten bei der Abnahme Mängel auf, kann Pascal Mörchen in einer Korrektur diese Mängel beseitigen. Dazu hat der Auftraggeber Pascal Mörchen die Mängel unverzüglich und so konkret wie möglich zu nennen.

  2. Pascal Mörchen behält sich das Recht vor zu entscheiden, wie die Mängel in der Korrektur beseitigt werden.

  3. Mängel, deren Ursachen auf Pascal Mörchen zurückzuführen sind, werden unentgeltlich beseitigt.

  4. Soweit ein durch den Auftraggeber aufgezeigter Mangel nicht festgestellt werden kann, er auf einen Bedienungsfehler seitens des Auftraggebers oder auf sonstige Umstände zurückgeführt werden kann, die nicht im Verantwortungsbereich von Pascal Mörchen liegen, trägt der Auftraggeber die Kosten für die Korrektur nach den vereinbarten beziehungsweise üblichen Tarifen.

  5. Bei mindestens dreifacher Nichtbeseitigung ein und desselben Mangels hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

  6. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist eine Korrektur in der im Vertrag festgelegten Vergütung enthalten.

 

§ 6 Haftung / Gefahrübergang

  1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet Pascal Mörchen für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gilt nicht für Schänden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Pascal Mörchen oder die Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.

  2. Für Schäden oder Verlust an/von Film-/Bilddaten haftet Pascal Mörchen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von Pascal Mörchen ausgeschlossen.

  4. Liefertermine für Filme und Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Pascal Mörchen bestätigt worden sind. Pascal Mörchen haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann Pascal Mörchen bestimmen.

  6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Pascal Mörchen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Pascal Mörchen nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall. Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, etc.) Pascal Mörchen nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

§ 7 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Pascal Mörchen verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

§ 8 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

Stand: September 2018